Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der Fa. Taxi Frantz Walsrode
(hier im Bezug auf Transportaufträge)
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ACHTUNG
bitte beachten Sie: Tiertransporte sind NICHT versicherbar!
Sie
gehen, immer auf das Risiko des Auftraggebers!
1.
Einleitung
a. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Grundlage
festgelegt, auf der die Firma Taxi Frantz (Inh.Robert Frantz)
Am Rosengarten 23; 29664 Walsrode, nachfolgend Taxi Frantz genannt,
Pakete, Frachtgüter, Kleinsendungen, Dokumente und Briefsendungen
sowie Tiere, nachfolgend Sendung befördert. Diese AGB regeln das
Vertragsverhältnis zwischen Taxi Frantz und den auftraggebende
Kunden.
b. Der Vertragspartner/Versender erkennt durch seinen Auftrag die AGB
von Taxi Frantz uneingeschränkt an. Alle Vertragsbedingungen
zwischen Taxi Frantz und dem Vertragspartner/Versender sind in
diesen AGB, dem gegenseitig geschlossenen Vertrag und in den jeweils
gültigen Tariftabellen und Serviceleistungen enthalten. Abweichungen
zu diesen Bedingungen sind nur auf Grund gesonderter schriftlicher Vereinbarung
wirksam. Erfüllungsgehilfen von Taxi Frantz haben keine
Befugnis, auf Klauseln der Verträge und der vorliegenden AGB zu
verzichten oder diese zu ändern.
c. Die Nichtberufung auf Bestimmungen dieser AGB stellt keinen Verzicht
seitens Taxi Frantz auf die zukünftige Berufung auf diese
oder andere Bestimmungen dar.
d. Taxi Frantz ist jederzeit berechtigt, Subunternehmer zur Ausführung
von Dienstleistungen und Verträgen zu beauftragen für die
alle jeweils diese Bedingungen gelten. Sendungen können über
jeglichen Zwischenstop transportiert werden, die Taxi Frantz
für angemessen hält.
2. Umfang der Dienstleistungen
a. Sofern keine besonderen Dienstleistungen vereinbart worden sind,
beschränkt sich der von Taxi Frantz angebotene Service auf
Abholung, Transport, gegebenenfalls Zollabfertigung und Zustellung der
Sendung.
b. Befördert werden nur Sendungen, die den verbindlichen Sendungsdefinitionen
von Taxi Frantz (Tabelle Tarife und Serviceleistungen,
jeweils neueste Fassung) einzuordnen sind und keinem Transportausschluss
unterliegen. Der Versender muss gewährleisten, dass der Inhalt
des Pakets nicht gegen geltendes Recht verstößt.
c. Der Versender gewährleistet die Richtigkeit und Vollständigkeit
aller für den Beförderungsvertrag relevanten Angaben, insbesondere
über die Beschaffenheit und den Inhalt der zu befördernden
Sendungen und die unverzichtbaren Empfängerangaben im jeweiligen
Bestimmungsland nebst Vollständigkeit der Versanddokumente.
d. Die Güter, die durch den Versender Taxi Frantz zur Beförderung
übergeben werden, müssen so verpackt und geschützt sein,
dass sie auf Förderanlagen und Rollbändern befördert
werden können, sowie normalen Transportbeanspruchungen standhalten,
ohne selbst beschädigt zu werden oder Menschen/Tieren oder
Beförderungsmitteln Schaden zuzufügen.
e. Eine Verpflichtung zur Überprüfung der Empfangsberechtigung
an den jeweiligen Stationen bzw. bei vorgegebenen Punkten des Warenumschlages
durch Taxi Frantz oder deren Beauftragten besteht nicht. Anwesenheit
am jeweiligen vorgenannten Bestimmungsort berechtigt zur Übernahme
der Sendung, sofern keine persönliche Übergabe vereinbart
ist.
3. Ausschluss von der Beförderung
a. Ausgeschlossen vom Transport sind alle Sendungen, die den Spezifikationen
gemäß Ziffer 2 nicht entsprechen.
b. Ebenfalls ausgeschlossen sind verderbliche Güter, sterbliche
Überreste, Kadaver, Carnetware wenn grenzüberschreitend, Schusswaffen
und Munition, Gefahrgut, sowie die aufgeführten Punkte unter Ziff.
8.
c. Die Beförderung wird durch Taxi Frantz bei falschen oder
unvollständigen Versanddaten verweigert bzw. werden Sendungen dennoch
weitertransportiert, trägt der Versender die Kosten für eventuelle
Sonderleistungen. Entstehende Sonderkosten für die Einlagerung
solcher Sendungen trägt der Versender. Die Haftung für eingelagerte
oder weiterzutransportierende Sendungen werden ausgeschlossen.
d. Taxi Frantz behält sich das Recht vor, jedes zum Transport
übergebene Paket jederzeit zu öffnen und zu prüfen, ist
dazu aber nicht verpflichtet.
e. Taxi Frantz ist berechtigt, die Übernahme oder die Weiterbeförderung
zu verweigern, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die Voraussetzungen
gemäß Ziff. 2 b; 2 c; 2 d nicht zutreffen und/oder die Ausschlüsse
gemäß 8 b. gegeben sind.
f. Taxi Frantz befördert keine Waren, die in der Tabelle
Tarife und Serviceleistungen als von der Beförderung
ausgeschlossen aufgeführt sind.
4. Zollformalitäten
a. Mit dem Transportauftrag ermächtigt der Versender Taxi Frantz
oder deren Beauftragten, die Zollformalitäten bei einem Grenzübertritt
zu besorgen.
b. Der Versender ist zur Vorlage vollständiger und korrekter Unterlagen
für die Zollabwicklung verpflichtet.
c. Bedingt durch die Linienführung wird der zuständige Grenzübergang
und Spediteur für die Verzollung/den Begleitschein durch Taxi
Frantz oder dem zuständigen Kurier bestimmt. Das gleiche gilt
auch für die zollrechtliche Abfertigung im jeweiligen Bestimmungsland
(Freimachung der Zollsendung).
d. Der Versender übernimmt alle Zölle, Gebühren und Abgaben
sowie sonstigen Kosten laut den vorgelegten Belegen, die dem Empfänger
aus der Annahme der Sendung entstehen.
5. Gewichtskontrolle
a. Taxi Frantz hat das Recht, festgestellte Gewichts- oder Volumenabweichungen
kostenpflichtig zu Lasten des Versenders zu korrigieren.
b. Grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch gemachte Gewichts-
oder Volumenangaben entbinden Taxi Frantz oder Subunternehmer
von der weiteren Beförderung. Der Versender haftet im Fall der
vorgenannten falschen Gewichtsangabe in vollem Umfang ursächlich
für alle sich in der Folge und/oder Rechtsfolge daraus resultierenden
Ereignisse.
6. Reklamation/Schadensmeldung
a. Äußerlich erkennbare Verluste oder Beschädigungen
müssen sofort bei Übernahme/Übergabe des Transportgutes
schriftlich festgehalten und Taxi Frantz gemeldet werden.
b. Äußerlich nicht erkennbare Schäden und/oder (Teil)-Verluste
haben spätestens binnen sieben Tagen oder sofort nach Erlangen
der Kenntnis bzw. bei Reklamation durch den Empfänger (CMR Artikel
30) zu erfolgen.
c. Eine Schadenersatzleistung des Frachtführers für schuldhaft
verursachte Schäden durch geringfügige Lieferfristüberschreitung
ist der Höhe nach auf das zu zahlende Frachtentgeld begrenzt. Schäden
in Folge von Lieferfristüberschreitung durch höhere Gewalt
oder nicht schuldhaft zu vertretende Umstände oder Widrigkeiten,
sind ausgeschlossen. Alle weiteren Schadensersatzansprüche, auch
für Folgeschäden sind
ausgeschlossen.
d. Eine Schadenersatzleistung des Frachtführers für schuldhaft
verursachte, nicht geringfügige Lieferfristüberschreitung,
wird ohne Verständigung von Taxi Frantz und/oder des Vertragspartners/Versenders
als grobe Fahrlässigkeit gewertet.
e. entfällt
f. Der Verursacher haftet für alle Aufwendungen und sonstigen Kosten
oder Schäden, die gemäß Ziff. 6 d und e entstehen.
g. Für die Beschädigung oder den Verlust von Briefsendungen
oder Comails haftet Taxi Frantz nur insoweit, als dass ihr grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.
h. Alle Ansprüche an Taxi Frantz müssen Taxi Frantz
gegenüber unverzüglich schriftlich und entsprechend den geltenden
gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht werden. Ungeachtet dessen
verjähren alle Ansprüche gegen Taxi Frantz, wenn diese
Ansprüche nicht innerhalb eines Jahres, in Österreich und
in der Schweiz innerhalb von acht Monaten nach dem Zustelltag oder im
Falle der Nichtzustellung ab dem Tag,
an dem das Gut hätte abgeliefert werden müssen, gerichtlich
geltend gemacht werden. Eine Sendung gilt erst dann verloren, wenn sie
nicht innerhalb von 30 Tagen -bei grenzüberschreienden Beförderungen
40 Tage- nach Zugang des vollständigen Bearbeitungsformulars bei
Taxi Frantz aufgefunden wurde.
7. Auslieferungsnachweis (POD)
a. Die aus der EDV gezogenen Daten weisen die ordnungsgemäße
Zustellung, mit Datum, Uhrzeit und Namen aus. Sie gelten an Stelle des
Frachtbriefes. Gleiches gilt für die digitalisierte Unterschrift
des Empfängers und dessen Reproduktion. Die Vertragsparteien kommen
überein, dass diese Unterschrift die gleiche Gültigkeit hat
wie auf dem Frachtbrief oder der Rollkarte.
b. entfällt
8. Haftung
a. Taxi Frantz haftet für den Schaden, der durch Verlust
oder Beschädigung entsteht, während sich die Sendung in der
Obhut von Taxi Frantz befindet, bis zu einem Betrag von 8,33
SZR je kg des Rohgewichtes der Sendung. Das gleiche gilt für Beförderungsgut
im grenzüberschreitenden Verkehr für Anliegerstaaten der BRD,
sofern diese Linienanbindungen durch vertragliche Übereinkunft
im Auftrag von Taxi Frantz geführt werden. Für Schadenersatzansprüche
oberhalb dieser Grenze und für Verkehrsverträge, für
die anderweitig eine Versicherung besteht, finden die gesetzlichen Bestimmungen
des Handelsgesetzbuches § 431 (HGB) bzw. des Art. 23 Abs. 1-5 nach
CMR mit (8,33 SZR) Anwendung.
b. Deckungseinschränkung
Auschluß von Versicherungsschutz liegt vor bei Haftungsansprüchen
aus Schäden und Verlusten von Alkohol, Textilien, Tabakwaren, EDV-,
Optischen und Telekommunikationsgeräte, Unterhaltungselektronik
sowie deren Zubehör, Dokumenten und Urkunden, soweit der Gesamtwert
einen Betrag von Euro 5.000,- pro Sendung übersteigt. Pelzen, Bank-
und Bijouterie-Valoren, Umzugsgut, Kunstgegenständen, Antiquitäten,
Edelmetallen, Edelsteinen, echten Perlen, Geld, Valoren, Telefon-, Kredit-,
Chipkarten, echten Teppichen und Pelzen, Gemälden und sonstigen
Gegenständen, die eine geldwerte Leistung verkörpern. Temperaturgeführten
Gütern und Tielkühlgut, Arzneien. Neumöbeln, Messe-/Ausstellungsgütern,
gebrauchten/beschädigten Gütern. Tiersendungen, Pflanzen;
aus Carnet TIR Verfahren, Lieferfristgarantien. Hochwertige,
diebstahlgefährdete Sendungen müssen Taxi Frantz zur
Annahme des Transportes angezeigt und dementsprechende Sicherungsmaßnahmen
getroffen werden. Geschieht dies nicht, so wird die Beförderung
auf alleiniges Risiko des Versenders durchgeführt.
c. Für Verkehrsverträge innerhalb und zwischen den Staaten
Europas, jedoch ohne die Staaten der GUS.
9. Versicherung
a. Taxi Frantz besorgt eine Versicherung des Gutes (z.B. Transport-
oder Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, nur aufgrund
einer schriftlichen Vereinbarung unter Angabe der Versicherungssumme
und den zu deckenden Gefahren. Im Zweifel hat Taxi Frantz nach
pflichtgemäßen Ermessen über Art und Umfang der Versicherung
zu entscheiden und sie zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen.
Kann Taxi Frantz wegen Art der zu versichernden Güter oder
aus einem anderen Grund keinen Versicherungsschutz eindecken, hat Taxi
Frantz dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
b.
Für
die Versicherungsbesorgung, Einziehung des Entschädigungsbetrages
und sonstige Tätigkeiten bei der Abwicklung von Versicherungsfällen
steht Taxi Frantz eine besondere Vergütung zu.
c. Tiertransporte
sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen!
10. Nachnahmen
a. Für den nationalen Versand besteht die Möglichkeit, Sendungen
als Warennachnahme auf eigenes Risiko bis zu einem Betrag von EUR 2.500
zu versenden (Inkasso). Die Warennachnahme muss schriftlich angezeigt
werden. Aus dem Frachtbrief muss eindeutig hervorgehen, dass eine Warennachnahme
einzuheben ist.
b. Für den internationalen Versand ist die Einhebung von Warennachnahme
unvereinbar mit der Arbeitsweise eines Expresssystems, und daher nur
beschränkt möglich. Durch Versenden von Nachnahmen entsteht
ein Vertragsverhältnis zwischen dem Versender und der ausliefernden
Station.
11. Leistungsentgelt
a. Maßgebend für den Versand von Beförderungsgut ist
das jeweils am Versandtag vereinbartes Entgelt, zzgl. der jeweils gesetzlich
vorgeschriebenen MwSt, der Versicherungs- und Transportversicherungsprämie
zzgl. der jeweils gültigen, gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssteuer
sowie sonstiger anfallender Kosten.
b. Ist das Volumengewicht größer als das Effektivgewicht,
so wird dem Frachtentgeld das Volumengewicht nach IATA-Formel (Länge
cm x Breite cm x Höhe cm/6000) zugrunde gelegt.
c. Sendungen, deren Annahme der Empfänger verweigert oder unzustellbar
sind, erfolgt die Rücksendung auf Kosten des Auftraggebers. Nachträgliche
Verfügungen des Auftraggebers, die den Beförderungsverlauf
kostenmäßig beeinflussen, gehen zu Lasten dessen.
12. Schriftform
Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der schriftlichen Bestätigung.
13. Erfüllungsort ist Walsrode.
Gerichtsstand ist Walsrode.
14. Schlussbestimmungen.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
teilweise oder ganz unwirksam sein, wird hierdurch der Bestand der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch
eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn möglichst
nahe kommt. Sie erhalten diese AGB auf Anfrage bei Taxi Frantz
und/oder über die Internetseite www.Spedition.Taxi5300.de auch
zum Ausdruck.
Stand
10.01.2008
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