Hier ein Auszug aus der Verordnung zur Regelung des Taxiverkehrs im Landkreises Heidekreis (Taxenordnung) vom 21.09.2012:

§7 Abs. 2 (Auszug)

Das Beförderungsentgelt setzt sich wie folgt zusammen:

a) Der Grundpreis beträgt für jede Fahrt, einschließlich einer Fahrleistung von bis zu 47,62m oder 14,4 Sek.Wartezeit 3,40 EURO

b) Das Entgeld wird für jede weitere angefangene besetzt zu fahrende Wegstrecke von 47,62m festgesetzt auf 0,10 EURO (2,10 EURO/km)

c) Für jede angefangenen 14,4 Sek. verkehrsbedingte Wartezeit werden festgesetzt 0,10 EURO (25,00 EURO je volle Std.) Als verkehrsbedingte Wartezeit gilt jedes verkehrsbedingte Halten oder Langsamfahren des Taxis mit einer Fahrgeschwindigkeit bis zu 11,76 km/h.